Seit dem 1. Januar 2024 gelten in Deutschland bestimmte Vorgaben bezüglich der zulässigen Heizungsarten, abhängig von den jeweiligen Energieträgern und Technologien. Die folgenden Richtlinien geben Auskunft darüber, welche Heizungstypen noch derzeitig verbaut werden dürfen:
Gasheizung:
Zulässig, wenn mindestens 65 % Biomethan oder Power-to-Gas als Energieträger genutzt werden.
Gasheizung mit solarer Trinkwassererwärmung:
Erlaubt, sofern die Gasheizung zu etwa 55 % mit Biomethan oder Power-to-Gas betrieben wird.
Gasheizung plus solare Trinkwassererwärmung:
Gestattet, wenn die Gasheizung zu ca. 55 % mit Biomethan oder Power-to-Gas versorgt wird.
Gasheizung mit solarer Heizungsunterstützung:
Akzeptabel, sofern die Gasheizung zwischen 45 und 50 % mit Biomethan oder Power-to-Gas betrieben wird.
Ölheizung:
Erlaubt, vorausgesetzt, mindestens 65 % Bioöl oder grünes Power-to-Liquid als Brennstoff verwendet werden.
Ölheizung mit solarer Trinkwassererwärmung:
Gestattet, wenn die Ölheizung zu etwa 55 % Bioöl oder grünes Power-to-Liquid einsetzt.
Ölheizung mit solarer Heizungsunterstützung:
Akzeptabel, sofern die Ölheizung zwischen 45 und 50 % mit Bioöl oder grünem Power-to-Liquid versorgt wird.
Wärmepumpe mit Gasheizung:
Erlaubt, wenn die Wärmepumpe die Hauptwärmequelle ist.
Brauchwasser-Wärmepumpe mit Gasheizung:
Gestattet, wenn die Gasheizung zwischen 40 und 55 % Biomethan oder Power-to-Gas nutzt.
Gasheizung plus wasserführender Pelletofen:
Keine spezifischen Vorgaben vorhanden.
Ölheizung plus wasserführender Pelletofen:
Keine spezifischen Vorgaben vorhanden.
Holzheizung (Biomasse):
Keine spezifischen Vorgaben vorhanden.
Wärmepumpe:
Erfüllt alle Vorgaben und ist somit zugelassen.
Nah- und Fernwärme:
Erfüllt alle Vorgaben und ist somit zugelassen.
Es ist wichtig, diese Bestimmungen zu beachten und bei der Installation von Heizungssystemen sicherzustellen, dass die jeweiligen Vorgaben eingehalten werden, um den Anforderungen an nachhaltige Energienutzung gerecht zu werden.
Stand: Februar 2024
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